Mit dem Energieaudit kommen kommunale Unternehmen gemäß EDL-G ihrer Verpflichtung nach. Wirtschaftlich bewertete Effizienzmaßnahmen können ggf. sofort nach dem Audit umgesetzt werden. Nutzen Sie die Chance!

Viele tausend kommunale Unternehmen in Deutschland sind nach EDL-G verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, wissen aber gar nicht, dass sie dieser Verpflichtung unterliegen. Auch viele Stadtwerke und Regionalversorger fallen durch die über 25 % liegende Beteiligung der öffentlichen Hand unter diese Regelung – so auch die Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW). Diese hatten 2015 zusammen mit der Thüga SmartService GmbH (SmartService) das Energieaudit im eigenen Haus durchgeführt. Auditiert wurde neben dem Verwaltungsstandort unter anderem auch die Erdgastankstelle, der Hochbehälter und die Pumpstationen für die Wasserversorgung sowie die Gasdruckregelstationen und Transformatoren.

BEI GUTER DATENLAGE GEHT DAS AUDIT ZÜGIG

Der gesamte Auditprozess hat in etwa sieben Wochen gedauert, vom Auftaktgespräch bis zur Abschlusspräsentation des Auditberichts. Die Besuche Vorort der ausgewählten Liegenschaften führten Herrn Bretz und der Auditor der SmartService gemeinsam an einem Tag durch.

Als Grundlage für die Analysen benötigte der Auditor detaillierte Angaben zum Energieverbrauch, d.h. zur Art und Menge der genutzten Energieträger sowie die entsprechenden Kosten für den Energieverbrauch. Ferner mussten technische Daten, wie beispielsweise die Nennleistung und die Nutzungsdauer der wichtigsten Energieverbraucher gesammelt werden.

Bei den Stromverbrauchern sind Hauptverbraucher weitestgehend Pumpen, Motoren, Lüftungs- und Klimaanlagen, bei den Wärmeverbrauchern reduziert sich die Anlagenliste zumeist auf Gas- oder Ölkessel bzw. die Wärmeüberträger und Heizkörper. Manchmal, so auch im Falle der LKW in Kitzingen, spielt auch der Kraftstoffverbrauch des Fuhrparks eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

Nach der Datenaufnahme erstellt der Auditor den Bericht. Dieser enthielt Maßnahmenvorschläge zur Effizienzsteigerung, ausgewählte Maßnahmen wurden auch wirtschaftlich bewertet und priorisiert.

SYNERGIEEFFEKTE BEIM FOLGEAUDIT IN 2019

Für das Folgeaudit gilt es nun, die Datengrundlage zu aktualisieren, d.h. den Energieverbrauch der Jahre 2016 bis 2018 nachzuweisen und die Liste der energieverbrauchenden Anlagen auf Änderungen in den letzten vier Jahren zu prüfen.

„Auch in 2019 werden wir unser Audit zusammen mit der Thüga SmartService GmbH durchführen.“ beschließt Herr Bretz mit dem Blick auf die anstehenden Aufgaben für das Energieaudit in diesem Jahr.

„So wie wir das Audit bei den Energieversorgern und kommunalen Unternehmen durchführen, bieten wir unsere Dienstleistung auch für die ebenfalls durch das EDL-G verpflichteten Gewerbekunden der Stadtwerke an! Im Namen des EVU oder zusammen mit diesem beraten wir auch die Kunden der EVU“ ergänzt Urs Wehmhörner, Bereichsleitung Energieeffizienz von der Thüga SmartService GmbH. Dazu steht ergänzend auch ein White Label Produktbaukasten zur Verfügung, mit dem das EVU unkompliziert auch in die Rolle des Anbieters schlüpfen kann.