Thüga SmartService (TSG) entwickelt Lösungen für Tele- und Datenkommunikationsunternehmen, gesetzlichen Verpflichtungen auch kurzfristig nachzukommen.
Die Telekommunikations- und Internetbranche stehen vor der Unklarheit, ob sie in Zukunft einer gesetzlichen Pflicht unterliegen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Die ursprüngliche Anordnung wurde von der Bundesnetzagentur gestoppt. Aktuell ist unklar, wie die Entscheidung ausfallen wird. Wird die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung aber in Kraft gesetzt, dann wird in der Regel den betroffenen Unternehmen kaum Reaktionszeit zugestanden, bis die Verpflichtung inhaltlich gewährleistet sein muss. Die Unternehmen von Kommunikationsnetzen für Internet und Telefonie wünschen sich mehr langfristige Planungssicherheit und Lösungen, um für diesen Fall vorbereitet zu sein. Die TSG hat für dieses Szenario ein Angebot entwickelt, mit dem Unternehmen der Vorratsdatenspeicherung unverzüglich nachkommen können und das uneingeschränkt von der Endkundenanzahl.
Unser
Angebot:
- Bereitstellung einer skalierbaren,
gesetzeskonformen und effizienten Lösung
- Abdeckung der Regelkommunikation gegenüber den
autorisierten Behörden sowie bei Auskunftsverlangen dieser gemäß §113 TKG die
Übermittlung im geforderten Vier-Augen-Prinzip
- Begleitung bei der Durchführung der Kontrollen
durch das Auditoren-Team mit BNetzA, BfDI und ggf. BSI
- Unterstützung bei der technischen Sicherstellung
und des gesetzeskonformen Handlings der Daten
- Gesetzeskonforme Speicherung und Verwaltung der
geforderten Verbindungsdaten auf speziell abgesicherten Servern in eigenen
Rechenzentren
- Sicherstellung des performanten 24/7 Betrieb und
die Systemverfügbarkeit (inklusive Backupkonzept)
- Gewährleistung des gesamten Compliance nach dem
TKG ( §113b, §113c, §113 d-f)
Ihr Vorteil:
- TSG ist mit dem stark regulierten Umfeld der Telekommunikationsbranche sehr gut vertraut. Neben der Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und IDW PS 951 wird die korrekte Verbindungspreisabrechnung für Endkundenrechnungen gemäß § 45g TKG nachgewiesen.
- Im Rahmen von Software as a Service (Saas) entfallen IT- und Entwicklungsaufwände sowie künftige Kosten für Releasewechsel seitens des Kunden. Ein entscheidender Vorteil für die Vertriebe, die die zusätzlichen Kosten der Vorratsspeicherung im margenengen Telekommunikationsmarkt schwerlich an die Endkunden weitergeben könnten.